Energiebedarfsausweise nach EnEV 2015
BAFA-Föderung
Unabhängige und ingenieursmäßige Energieberatung mittels individuellem Sanierungsfahrplan nach den EnEV-Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Richtlinien sind seit 28.10.2015 in Kraft getreten und seit 28.01.2020 überarbeitet.
Vor-Ort-Energieberatungen werden seitens der BAFA zu 80% bezuschusst. Alle erforderlichen Anträge für den BAFA-Zuschuss übernehmen wir für Sie!
Vor-Ort-Beratung 1-2 Wohneinheiten | 1.300 € |
Vor-Ort-Beratung 3 und mehr Wohneinheiten | 1.700 € |
zusätzl. Erläuterung des Energieberatungsberichtes in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung |
500 € |
Die Vor-Ort-Beratung besteht aus 3 Phasen:
1. Phase
Im Rahmen einer Begehung des Gebäudes wird der energietechnische IST-Zustand mit allen energetischen Schwachstellen und Wärme-
brücken, sowie der vorhandenen Heizungsanlage genau erfasst.
2. Phase
Nach der Analyse des IST-Zustandes von Gebäude und Heizungs-
anlage wird ein umfassender schriftlicher Beratungsbericht angefertigt. Dieser Bericht enthält, aufbauend auf der vorgefundenen Situation, Sanierungsvarianten inkl. zugehöriger Wirtschaftlichkeits-
berechnungen, die computergestützt errechnet werden.
Dabei werden selbstverständlich individuelle Wünsche des Kunden/Bauherrn berücksichtigt.
3. Phase
In einem persönlichen abschließenden Beratungsgespräch wird dem Beratungsempfänger der Bericht ausgehändigt und der Inhalt erläutert.
Der Beratungsbericht beinhaltet den zugehörigen Energiebedarfs-
ausweis. Es besteht zudem die Wahlmöglichkeit ein energetisches Sanierungskonzept entweder für eine Komplettsanierung des Wohngebäudes (zeitl. zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus, oder für eine Sanierung in Schritten im Rahmen eines Sanierungs-
fahrplans erstellen zu lassen.
Die angegeben Netto-Preise für die Vor-Ort-Beratung verstehen sich für die reine Erstellung des Nachweises und setzen die Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus.
Sollten Baupläne nicht oder nicht mehr in aktuellem Zustand vorhanden sein, oder es ist eine komplexe Anlagencharakterisierung
nötig, müssen zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Aufmaße, Flächen-
ermittlung und Bauteilerfassungen vorgenommen werden.
Abhängig vom Zeitaufwand erhöht sich dabei der Preis um jeweils 85 €/h zzgl. MwSt.
Energieausweis
Die richtige Dimensionierung von Wand- und Dämmstärken mit Materialauswahl, die Anlagenauslegung für Heizung und evtl. Lüftung, dem Integrieren von solarthermischen Anlagen zur Brauchwasser-
erwärmung und/oder Photovoltaik bietet Ihnen Planungssicherheit und dient als Vorlage für Ausschreibungen und für die Inanspruch-
nahme von KfW-Förderprogrammen. Gerne arbeiten wir in diesem Fall für Sie ein individuelles Angebot aus.
KfW-Förderung
– Energieeffizient Bauen (Kredit)
KfW-Effizienzhaus | Höhe Tilgungszuschuss für das KfW-Programm 153 |
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 25% der Darlehenssumme, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 40 | 20% der Darlehenssumme, bis zu 24.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15% der Darlehenssumme, bis zu 18.000 Euro für jede Wohneinheit |
Fördermaßnahme | Höhe Investitionszuschuss für das KfW-Programm 431 |
Baubegleitung | 50% der förderfähigen Kosten, bis zu 4.000€ pro Antrag |
– Energieeffizient Sanieren (Kredit)
Seit 24.01.2020 wurden für das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren die Förderhöhen für diverse Massnahmen wie folgt angepasst:
KfW-Effizienzhaus | Höhe Tilgungszuschuss für das KfW-Programm 151/152 |
Einzelmaßnahmen | 20,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 10.000/Wohneinheit, max. Kreditbetrag € 50.000 |
Zuschuss Denkmal | 25,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 30.000/Wohneinheit, max. Kreditbetrag € 120.000 |
Zuschuss Effizienzhaus 115 | 25,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 30.000/Wohneinheit, max. Kreditbetrag € 120.000 |
Zuschuss Effizienzhaus 100 | 27,5% der förderfähigen Kosten, bis zu € 33.000/Wohneinheit, max. Kreditbetrag € 120.000 |
Zuschuss Effizienzhaus 85 | 30% der förderfähigen Kosten, bis zu € 36.000/Wohneinheit, max. Kreditbetrag € 120.000 |
Zuschuss Effizienzhaus 70 | 35% der förderfähigen Kosten, bis zu € 42.000€ /Wohneinheit, max. Kreditbetrag € 120.000 |
Zuschuss Effizienzhaus 55 | 40% der förderfähigen Kosten, bis zu € 48.000€ /Wohneinheit, max. Kreditbetrag € 120.000 |
– Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss)
KfW-Effizienzhaus | Höhe Investitionszuschuss für die KfW-Programme 430 und 431 |
Einzelmaßnahmen | 20,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 10.000/Wohneinheit, max. € 50.000 |
Effizienzhaus Denkmal | 25,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 30.000/Wohneinheit, max. € 120.000 |
Effizienzhaus 115 | 25,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 30.000/Wohneinheit, max. € 120.000 |
Effizienzhaus 100 | 27,5% der förderfähigen Kosten, bis zu € 33.000/Wohneinheit, max. € 120.000 |
Effizienzhaus 85 | 30,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 36.000/Wohneinheit, max. € 120.000 |
Effizienzhaus 70 | 35,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 42.000/Wohneinheit, max. € 120.000 |
Effizienzhaus 55 | 40,0% der förderfähigen Kosten, bis zu € 48.000/Wohneinheit, max. € 120.000 |
Fachplanung und Bauleitung | 50% der förderfähigen Kosten, bis zu 4.000€ |
Fazit
Die EnEV 2015 ist ein weiterer logischer und notwendiger Schritt hin zur beabsichtigten Einsparung fossiler Brennstoffe und damit zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2020 um bis zu 40% gegenüber dem Stand von 1990.
Auch ohne eine Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen ist eine Energieberatung dringend zu empfehlen, um ein leider oft unterschätztes Schimmelproblem durch nicht aufeinander abgestimmte bauliche und haustechnische Komponenten zu vermeiden.
Denn unabhängig von dem Ärger den Sie sich damit ersparen, sollte Ihnen Ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen das selbstverständlich Wert sein.